Rechnungen · 6 Min. Lesezeit
Rechnung schreiben: Diese Pflichtangaben brauchst du (§14 UStG)
Eine Rechnung ist mehr als Betrag und Kontonummer. Damit dein Kunde die Vorsteuer ziehen darf und das Finanzamt sie anerkennt, müssen bestimmte Pflichtangaben drauf. Hier bekommst du den Überblick – ohne Paragrafen-Dschungel.
Was muss auf einer Rechnung stehen?
§14 UStG legt die Pflichtangaben für eine vollständige Rechnung fest. Diese acht Punkte gehören drauf:
- Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum)
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Netto-Entgelt
- Steuersatz und Steuerbetrag – oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
Bei Rechnungen bis 250 € brutto gelten nach §33 UStDV erleichterte Regeln. Es genügen Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Bruttoentgelt sowie der Steuersatz. Eine Rechnungsnummer und die Daten des Empfängers sind hier nicht zwingend.
Besonderheit für Kleinunternehmer
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und Steuerbetrag gehört ein Hinweis auf §19 UStG auf die Rechnung – etwa: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Die übrigen Pflichtangaben bleiben.
Die fortlaufende Rechnungsnummer
Jede Rechnungsnummer muss einmalig sein – eine Nummer darf nicht zweimal vergeben werden. In der Praxis vergibt man die Nummern fortlaufend und nachvollziehbar. Ein Rechnungsprogramm übernimmt das automatisch und verhindert Dubletten.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- Leistungsdatum vergessen (nicht gleich Rechnungsdatum!).
- Steuernummer bzw. USt-IdNr. fehlt.
- Bei Kleinunternehmern: trotzdem Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Rechnungsnummer doppelt vergeben.
- Rechnung nachträglich geändert, statt sie zu stornieren.
Rechtssichere Rechnungen mit KlaroFin
KlaroFin füllt die Pflichtangaben automatisch aus, vergibt fortlaufende Nummern und schreibt Rechnungen GoBD-konform fest. Korrekturen laufen sauber über eine Stornorechnung.
14 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Nach §14 UStG gehören u. a. dazu: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.
Was gilt für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro?
Bei Rechnungen bis 250 € brutto reichen nach §33 UStDV weniger Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Bruttoentgelt sowie der Steuersatz (oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung). Empfänger und Rechnungsnummer sind hier nicht zwingend.
Muss die Rechnungsnummer fortlaufend sein?
Die Rechnungsnummer muss einmalig sein und darf nicht doppelt vergeben werden; eine lückenlose Reihenfolge schreibt das Gesetz nicht zwingend vor, sie sollte aber nachvollziehbar sein. Eine Software vergibt die Nummern automatisch und vermeidet Dubletten.
Welche Angaben brauchen Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und Steuerbetrag gehört ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf die Rechnung. Die übrigen Pflichtangaben gelten weiterhin.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.