E-Rechnung · 5 Min. Lesezeit
XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches E-Rechnungsformat ist das richtige?
XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden wichtigsten E-Rechnungsformate in Deutschland. Beide sind gültige E-Rechnungen – sie unterscheiden sich aber deutlich in Aufbau und Einsatzzweck. Hier der kompakte Vergleich.
Gemeinsamkeit: beide erfüllen die Norm EN 16931
Egal ob XRechnung oder ZUGFeRD – beide Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und gelten damit als echte E-Rechnung im Sinne der E-Rechnungspflicht. Eine reine PDF erfüllt diese Norm dagegen nicht.
XRechnung
- Reines XML – ohne Viewer nicht menschenlesbar
- Standard für öffentliche Auftraggeber (B2G)
- Verwaltet von der KoSIT
- Übermittlung oft über Portale mit Leitweg-ID
ZUGFeRD / Factur-X
- Hybrid: PDF mit eingebettetem XML
- Menschenlesbar und maschinell verarbeitbar
- Im B2B meist die praktischere Wahl
- Gültig als E-Rechnung ab Version 2.0.1
Welches Format wann?
- An Behörden (B2G): XRechnung ist der Standard. Manche Eingangsportale akzeptieren auch ZUGFeRD.
- Im B2B: ZUGFeRD ist oft praktischer – der Empfänger sieht die gewohnte PDF, das System liest automatisch das eingebettete XML.
Die gute Nachricht: Du musst dich nicht festlegen. Eine gute Rechnungssoftware erstellt beide Formate – und liest eingehende E-Rechnungen in beiden Varianten.
XRechnung und ZUGFeRD aus einer Hand
KlaroFin erstellt und liest sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD – du musst dich um Formate und Profile nicht kümmern.
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Was ist der Hauptunterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format – ohne Viewer für Menschen nicht direkt lesbar. ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine PDF mit eingebettetem XML, also gleichzeitig menschenlesbar und maschinell verarbeitbar.
Welches Format brauche ich für Rechnungen an Behörden?
Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) ist die XRechnung der Standard. Einige Eingangsportale akzeptieren auch ZUGFeRD ab Version 2.0.1.
Sind beide gültige E-Rechnungen?
Ja. Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931 und gelten damit als E-Rechnung im Sinne der E-Rechnungspflicht – ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit einem Profil ab EN 16931.
Hintergrund zur Pflicht und den Fristen findest du im Ratgeber E-Rechnungspflicht 2025.
Stand: Juni 2026. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben und Format-Spezifikationen.