Glossar · E-Rechnung
EN 16931 – einfach erklärt
Definition
EN 16931 ist die europäische Norm, die das Datenmodell einer elektronischen Rechnung festlegt – die Grundlage für XRechnung und ZUGFeRD.
Auch: Europäische Norm für E-Rechnungen
Die Norm EN 16931 definiert, welche strukturierten Datenfelder eine E-Rechnung enthalten muss, damit sie EU-weit einheitlich maschinell verarbeitet werden kann. Eine Rechnung gilt im Sinne des deutschen Gesetzes nur dann als E-Rechnung, wenn sie diesem Standard entspricht.
Sowohl die XRechnung (reines XML) als auch ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebettetem XML) erfüllen die EN 16931. Eine einfache PDF ohne strukturierte Daten erfüllt sie nicht und ist damit keine E-Rechnung im rechtlichen Sinne.
Ob eine Datei der Norm tatsächlich entspricht, lässt sich maschinell prüfen. Validatoren kontrollieren, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und die hinterlegten Geschäftsregeln eingehalten werden – etwa ob Netto-, Steuer- und Bruttobeträge rechnerisch zusammenpassen.
Das lohnt sich vor dem Versand, denn eine formal fehlerhafte E-Rechnung kann der Empfänger zurückweisen. Bei öffentlichen Auftraggebern führt das im Zweifel dazu, dass die Zahlungsfrist erst mit der korrigierten Rechnung zu laufen beginnt.
Die Norm beschreibt einen gemeinsamen Rahmen, den einzelne Länder weiter eingrenzen dürfen. Die XRechnung ist genau das: eine nationale Ausprägung, die Felder verpflichtend macht, die europäisch nur optional sind. Eine Rechnung kann deshalb der EN 16931 entsprechen und trotzdem von einer deutschen Behörde zurückgewiesen werden, weil eine zusätzliche nationale Vorgabe fehlt.
Technisch erlaubt die Norm zwei XML-Syntaxen: UBL und UN/CEFACT CII. Beide transportieren dieselben Inhalte, sehen im Dateiinneren aber unterschiedlich aus. Für dich als Rechnungssteller zählt vor allem, dass dein Empfänger die gelieferte Variante verarbeiten kann – manche Eingangsportale akzeptieren nur eine der beiden.
Ein häufiger Stolperstein: Eine PDF, die aus einem Buchhaltungsprogramm exportiert wurde, sieht aus wie eine Rechnung, enthält aber keine strukturierten Daten. Erst wenn XML mitgeliefert oder eingebettet ist, handelt es sich um eine E-Rechnung nach EN 16931.
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