Steuern · 6 Min. Lesezeit
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG – einfach erklärt
Mit der Kleinunternehmerregelung sparst du dir die Umsatzsteuer und viel Bürokratie. Seit 2025 gelten neue, höhere Umsatzgrenzen. Hier erfährst du, wer profitiert, worauf du achten musst und wie deine Rechnungen aussehen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt es kleinen Unternehmen und Selbstständigen, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Du führst dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab – darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen.
Die Umsatzgrenzen seit 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Grenzen zum 1.1.2025 angehoben. Kleinunternehmer kannst du sein, wenn dein Gesamtumsatz:
- im vorangegangenen Jahr 25.000 € nicht überschritten hat (vorher 22.000 €) und
- im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (vorher 50.000 €).
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Für Gründer gilt im ersten Jahr die 25.000-€-Grenze direkt.
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig
- Deutlich weniger Bürokratie
- Preisvorteil bei Privatkunden (B2C)
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug aus Einkäufen
- Ungünstig bei hohen Investitionen
- Wirkt bei Geschäftskunden teils „kleiner"
- Verzicht bindet 5 Jahre
Wie sieht eine Kleinunternehmer-Rechnung aus?
Deine Rechnungen enthalten keinen Umsatzsteuer-Ausweis – kein Steuersatz, kein Steuerbetrag. Stattdessen ist ein Hinweis Pflicht, zum Beispiel: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle übrigen Pflichtangaben einer Rechnung (Name, Anschrift, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag) bleiben erforderlich.
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Neu seit 2025: Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 €, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort. Bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung – nicht erst der Umsatz im Folgejahr. Lag dein Vorjahresumsatz über 25.000 €, wechselst du ab dem Folgejahr in die Regelbesteuerung.
Rechnungen ohne Umsatzsteuer – automatisch korrekt
KlaroFin erstellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis und setzt den §19-Hinweis automatisch. So sind deine Kleinunternehmer-Rechnungen ohne Nachdenken formal richtig.
14 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Wie hoch sind die Umsatzgrenzen 2025?
Seit 2025 gilt: Der Umsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € (vorher 22.000 €) und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € (vorher 50.000 €) nicht überschreiten.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Auf deinen Rechnungen weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst auch keine Vorsteuer. Du musst auf der Rechnung auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG hinweisen.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort – ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, gilt die Regelbesteuerung. Lag der Vorjahresumsatz über 25.000 €, wirst du ab dem Folgejahr regelbesteuert.
Übrigens: Auch als Kleinunternehmer musst du E-Rechnungen empfangen können. Mehr dazu im Ratgeber E-Rechnungspflicht 2025.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.