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Glossar · Steuern

Vorsteuer – einfach erklärt

Definition

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen auf ihren Rechnungen berechnen und die du dir – bei Vorsteuerabzugsberechtigung – vom Finanzamt zurückholen kannst.

Zahlst du als regelbesteuerter Unternehmer eine Eingangsrechnung, enthält sie Umsatzsteuer. Diese „Vorsteuer" verrechnest du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Umsatzsteuer, die du selbst eingenommen hast. Nur die Differenz – die Zahllast – führst du ab, oder du erhältst ein Guthaben erstattet.

Kleinunternehmer nach §19 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: Sie weisen selbst keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.

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