Glossar · Steuern
Vorsteuer – einfach erklärt
Definition
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen auf ihren Rechnungen berechnen und die du dir – bei Vorsteuerabzugsberechtigung – vom Finanzamt zurückholen kannst.
Zahlst du als regelbesteuerter Unternehmer eine Eingangsrechnung, enthält sie Umsatzsteuer. Diese „Vorsteuer" verrechnest du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Umsatzsteuer, die du selbst eingenommen hast. Nur die Differenz – die Zahllast – führst du ab, oder du erhältst ein Guthaben erstattet.
Kleinunternehmer nach §19 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: Sie weisen selbst keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.
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