Steuern · 6 Min. Lesezeit
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Fristen, Ablauf & Tipps
Wer Umsatzsteuer ausweist, muss sie regelmäßig ans Finanzamt melden – über die Umsatzsteuervoranmeldung. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie du dir die Sache leichter machst, liest du hier.
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
In der Voranmeldung meldest du dem Finanzamt unterjährig, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Die Differenz – die Zahllast – führst du ab. Übermittelt wird elektronisch über ELSTER.
Monatlich oder vierteljährlich?
Der Rhythmus hängt von der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres ab:
- über 7.500 € → monatliche Voranmeldung
- bis 7.500 € → vierteljährliche Voranmeldung
- bis 1.000 € → das Finanzamt kann dich von der Voranmeldung befreien
Fristen & Dauerfristverlängerung
Abzugeben ist die Voranmeldung jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums (z. B. bis 10. April fürs erste Quartal). Mit einer Dauerfristverlängerung bekommst du dauerhaft einen Monat mehr Zeit – praktisch, um Stress zu vermeiden.
Und Kleinunternehmer?
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und gibt in der Regel keine Voranmeldung ab. Sobald du zur Regelbesteuerung wechselst, wird die UStVA aber Pflicht.
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Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Alle regelbesteuerten Unternehmer, die Umsatzsteuer ausweisen. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind ausgenommen – sie weisen keine Umsatzsteuer aus und geben in der Regel keine Voranmeldung ab.
Monatlich oder vierteljährlich – was gilt?
Das richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres: über 7.500 € monatlich, darunter vierteljährlich. Bei einer Zahllast bis 1.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien.
Welche Frist gilt für die Abgabe?
Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.
Wie berechnet sich die Zahllast?
Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer (die Umsatzsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben). Ist die Vorsteuer höher, ergibt sich ein Erstattungsanspruch.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.