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Steuern · 6 Min. Lesezeit

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Fristen, Ablauf & Tipps

Kurz gesagt

Die Umsatzsteuervoranmeldung gibst du als regelbesteuerter Unternehmer unterjährig elektronisch über ELSTER ab – Kleinunternehmer nach §19 UStG sind ausgenommen. Der Rhythmus richtet sich nach deiner Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres: über 7.500 € monatlich, bis 7.500 € vierteljährlich, und bis 1.000 € kann das Finanzamt dich ganz befreien. Frist ist der 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums – mit Dauerfristverlängerung hast du dauerhaft einen Monat mehr Zeit.

Wer Umsatzsteuer ausweist, muss sie regelmäßig ans Finanzamt melden – über die Umsatzsteuervoranmeldung. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie du dir die Sache leichter machst, liest du hier.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

In der Voranmeldung meldest du dem Finanzamt unterjährig, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Die Differenz – die Zahllast – führst du ab. Übermittelt wird elektronisch über ELSTER.

Monatlich oder vierteljährlich?

Der Rhythmus hängt von der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres ab:

Abgabe-Rhythmus der Umsatzsteuervoranmeldung nach Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres
Zahllast VorjahrAbgabe-Rhythmus
über 7.500 €monatliche Voranmeldung
bis 7.500 €vierteljährliche Voranmeldung
bis 1.000 €Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien

Fristen & Dauerfristverlängerung

Abzugeben ist die Voranmeldung jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums (z. B. bis 10. April fürs erste Quartal). Mit einer Dauerfristverlängerung bekommst du dauerhaft einen Monat mehr Zeit – praktisch, um Stress zu vermeiden.

Und Kleinunternehmer?

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist nach §19 UStG keine Umsatzsteuer aus und gibt in der Regel keine Voranmeldung ab. Sobald du zur Regelbesteuerung wechselst, wird die UStVA aber Pflicht.

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Häufige Fragen

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Alle regelbesteuerten Unternehmer, die Umsatzsteuer ausweisen. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind ausgenommen – sie weisen keine Umsatzsteuer aus und geben in der Regel keine Voranmeldung ab.

Monatlich oder vierteljährlich – was gilt?

Das richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres: über 7.500 € monatlich, darunter vierteljährlich. Bei einer Zahllast bis 1.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien.

Welche Frist gilt für die Abgabe?

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Wie berechnet sich die Zahllast?

Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer (die Umsatzsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben). Ist die Vorsteuer höher, ergibt sich ein Erstattungsanspruch.

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.

Begriffe aus diesem Artikel

  • ELSTER

    ELSTER ist das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten ans Finanzamt.

  • Reverse-Charge-Verfahren

    Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer – die Steuerschuld kehrt sich um.

  • Vorsteuer

    Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen auf ihren Rechnungen berechnen und die du dir – bei Vorsteuerabzugsberechtigung – vom Finanzamt zurückholen kannst.

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