Steuern · 6 Min. Lesezeit
EÜR erstellen: Die Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt
Kurz gesagt
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG: Dein Gewinn ist schlicht Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben – ohne doppelte Buchführung und Bilanz. Nutzen darfst du sie als Freiberufler immer, als Gewerbetreibender, solange du nicht buchführungspflichtig bist (Umsatz bis 800.000 € und Gewinn bis 80.000 €, §141 AO). Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§11 EStG), und ans Finanzamt geht alles über die Anlage EÜR via ELSTER.
Für viele Selbstständige und Kleinunternehmer ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) der einfachste Weg, den Gewinn zu ermitteln. Was dahintersteckt, wer sie nutzen darf und wie die Anlage EÜR ans Finanzamt kommt – hier der Überblick.
Was ist die EÜR?
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Die Formel ist denkbar einfach:
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben
Du brauchst keine doppelte Buchführung und keine Bilanz – es zählt, was übers Jahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde.
Wer darf die EÜR nutzen?
| Gruppe | EÜR erlaubt? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Freiberufler | Ja | Unabhängig von Umsatz und Gewinn |
| Gewerbetreibende | Ja, solange nicht buchführungspflichtig | Umsatz bis 800.000 € und Gewinn bis 80.000 € im Jahr (§141 AO) |
| Kleinunternehmer (§19 UStG) | Ja | In der Regel Gewinnermittlung per EÜR |
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Bei der EÜR zählt der tatsächliche Geldfluss (§11 EStG): Eine Einnahme wird in dem Jahr erfasst, in dem das Geld eingegangen ist, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du gezahlt hast – nicht im Jahr der Rechnungsstellung. Das macht die Erfassung einfach, will aber sauber dokumentiert sein.
Die Anlage EÜR & ELSTER
Ans Finanzamt geht die EÜR über die Anlage EÜR – in der Regel elektronisch via ELSTER. Dafür werden deine Einnahmen und Ausgaben bestimmten amtlichen Zeilennummern zugeordnet. Genau hier sparst du dir mit guter Vorarbeit übers Jahr die meiste Mühe.
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KlaroFin gruppiert deine Einnahmen und Ausgaben automatisch nach EÜR-Kategorien und zeigt dir die Anlage EÜR nach den offiziellen ELSTER-Zeilen. So hast du die Zahlen für die Steuererklärung das ganze Jahr über griffbereit.
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Wer darf eine EÜR statt einer Bilanz machen?
Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Gewinns die EÜR nutzen. Gewerbetreibende dürfen die EÜR machen, solange sie nicht buchführungspflichtig sind – also ihr Jahresumsatz 800.000 € und ihr Gewinn 80.000 € nicht übersteigt (§141 AO). Auch Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn meist per EÜR.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Die Bilanz (doppelte Buchführung) ist aufwendiger und für buchführungspflichtige Unternehmen vorgeschrieben.
Was ist die Anlage EÜR?
Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular, mit dem du deine Einnahmenüberschussrechnung ans Finanzamt übermittelst – in der Regel elektronisch über ELSTER. Die Einnahmen und Ausgaben werden dabei bestimmten amtlichen Zeilennummern zugeordnet.
Gilt bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Ja. Maßgeblich ist, wann Geld tatsächlich geflossen ist (§11 EStG): Einnahmen zählen im Jahr des Zuflusses, Ausgaben im Jahr der Zahlung – nicht im Jahr der Rechnungsstellung.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.
Begriffe aus diesem Artikel
- AfA (Absetzung für Abnutzung)
AfA ist die steuerliche Abschreibung: Die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter werden über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe abgesetzt.
- BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
Die BWA ist eine kurzfristige – meist monatliche – Übersicht über Einnahmen, Kosten und das vorläufige Ergebnis eines Unternehmens.
- DATEV
DATEV ist eine in Deutschland weit verbreitete Software-Genossenschaft der Steuerberater; im Alltag steht „DATEV-Export" für ein Datenformat, mit dem Buchungen an den Steuerberater übergeben werden.
- ELSTER
ELSTER ist das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten ans Finanzamt.