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Steuern · 6 Min. Lesezeit

EÜR erstellen: Die Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt

Für viele Selbstständige und Kleinunternehmer ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) der einfachste Weg, den Gewinn zu ermitteln. Was dahintersteckt, wer sie nutzen darf und wie die Anlage EÜR ans Finanzamt kommt – hier der Überblick.

Was ist die EÜR?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Die Formel ist denkbar einfach:

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Du brauchst keine doppelte Buchführung und keine Bilanz – es zählt, was übers Jahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde.

Wer darf die EÜR nutzen?

  • Freiberufler – unabhängig von Umsatz und Gewinn.
  • Gewerbetreibende, solange sie nicht buchführungspflichtig sind (Umsatz bis 800.000 € und Gewinn bis 80.000 € im Jahr, §141 AO).
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG ermitteln ihren Gewinn in der Regel ebenfalls per EÜR.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Bei der EÜR zählt der tatsächliche Geldfluss (§11 EStG): Eine Einnahme wird in dem Jahr erfasst, in dem das Geld eingegangen ist, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du gezahlt hast – nicht im Jahr der Rechnungsstellung. Das macht die Erfassung einfach, will aber sauber dokumentiert sein.

Die Anlage EÜR & ELSTER

Ans Finanzamt geht die EÜR über die Anlage EÜR – in der Regel elektronisch via ELSTER. Dafür werden deine Einnahmen und Ausgaben bestimmten amtlichen Zeilennummern zugeordnet. Genau hier sparst du dir mit guter Vorarbeit übers Jahr die meiste Mühe.

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KlaroFin gruppiert deine Einnahmen und Ausgaben automatisch nach EÜR-Kategorien und zeigt dir die Anlage EÜR nach den offiziellen ELSTER-Zeilen. So hast du die Zahlen für die Steuererklärung das ganze Jahr über griffbereit.

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Häufige Fragen

Wer darf eine EÜR statt einer Bilanz machen?

Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Gewinns die EÜR nutzen. Gewerbetreibende dürfen die EÜR machen, solange sie nicht buchführungspflichtig sind – also ihr Jahresumsatz 800.000 € und ihr Gewinn 80.000 € nicht übersteigt (§141 AO). Auch Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn meist per EÜR.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Die Bilanz (doppelte Buchführung) ist aufwendiger und für buchführungspflichtige Unternehmen vorgeschrieben.

Was ist die Anlage EÜR?

Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular, mit dem du deine Einnahmenüberschussrechnung ans Finanzamt übermittelst – in der Regel elektronisch über ELSTER. Die Einnahmen und Ausgaben werden dabei bestimmten amtlichen Zeilennummern zugeordnet.

Gilt bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip?

Ja. Maßgeblich ist, wann Geld tatsächlich geflossen ist (§11 EStG): Einnahmen zählen im Jahr des Zuflusses, Ausgaben im Jahr der Zahlung – nicht im Jahr der Rechnungsstellung.

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.