Glossar · Steuern
AfA (Absetzung für Abnutzung) – einfach erklärt
Definition
AfA ist die steuerliche Abschreibung: Die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter werden über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe abgesetzt.
Auch: Abschreibung
Kaufst du ein langlebiges Wirtschaftsgut – etwa einen Laptop, eine Kamera oder eine Maschine – darfst du die Kosten steuerlich nicht sofort komplett, sondern über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt absetzen. Die jährliche AfA mindert so über mehrere Jahre deinen Gewinn.
Die Nutzungsdauern richten sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einer bestimmten Wertgrenze dürfen sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
In der Praxis führst du dafür ein Anlagenverzeichnis: Für jedes Wirtschaftsgut hältst du Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und die bereits abgeschriebenen Beträge fest. Im Jahr der Anschaffung wird zeitanteilig abgeschrieben – gerechnet ab dem Monat der Anschaffung, nicht ab Januar.
In der Einnahmenüberschussrechnung taucht deshalb nicht der volle Kaufpreis auf, sondern nur die Jahres-AfA als Betriebsausgabe. Das ist der wichtigste Unterschied zu einer sofort abziehbaren Ausgabe: Der Geldabfluss passiert einmal, die steuerliche Wirkung verteilt sich über Jahre.
Scheidet ein Wirtschaftsgut vor Ende der Nutzungsdauer aus – weil du es verkaufst, verschenkst oder es defekt ist –, endet die AfA. Der noch nicht abgeschriebene Restbuchwert wird im Jahr des Ausscheidens als Betriebsausgabe abgesetzt, ein Verkaufserlös im Gegenzug als Betriebseinnahme erfasst. Beides gehört ins Anlagenverzeichnis, damit später nachvollziehbar bleibt, warum die Abschreibungsreihe abbricht.
Nicht jede Ausgabe für ein bereits aktiviertes Gerät ist AfA. Reparaturen und Wartung erhalten den bestehenden Zustand und sind sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand. Erweiterst oder verbesserst du ein Wirtschaftsgut dagegen wesentlich, können nachträgliche Anschaffungskosten entstehen, die den Restbuchwert erhöhen und über die verbleibende Nutzungsdauer mit abgeschrieben werden. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob eine Rechnung im selben Jahr voll wirkt oder erst über Jahre.
Ein Beispiel: Du kaufst im April einen Laptop für 1.800 € netto mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren. Die jährliche AfA beträgt 600 €. Im Anschaffungsjahr setzt du davon aber nur neun Zwölftel an, also 450 € – der Rest verschiebt sich ans Ende der Abschreibungsdauer.
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