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Glossar · Steuern

AfA (Absetzung für Abnutzung) – einfach erklärt

Definition

AfA ist die steuerliche Abschreibung: Die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter werden über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe abgesetzt.

Auch: Abschreibung

Kaufst du ein langlebiges Wirtschaftsgut – etwa einen Laptop, eine Kamera oder eine Maschine – darfst du die Kosten steuerlich nicht sofort komplett, sondern über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt absetzen. Die jährliche AfA mindert so über mehrere Jahre deinen Gewinn.

Die Nutzungsdauern richten sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einer bestimmten Wertgrenze dürfen sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.

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