Rechnungen & E-Rechnung
Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer & Selbstständige
Du suchst ein Rechnungsprogramm, das wirklich zu Kleinunternehmern und Selbstständigen passt? Mit KlaroFin schreibst du professionelle Rechnungen in unter einer Minute – inklusive Kleinunternehmer-Logik nach §19 UStG, E-Rechnung und automatischem Mahnwesen. Ohne Excel, ohne Steuerlatein.
Rechnungen schreiben – schnell und GoBD-konform
Kunde wählen, Positionen eintragen, fertig: KlaroFin übernimmt fortlaufende Rechnungsnummern, Summen und Steuersätze automatisch. Festgeschriebene Rechnungen sind unveränderbar archiviert – GoBD-konform, ganz ohne dass du dich um die Technik kümmern musst.
Gemacht für Kleinunternehmer (§19 UStG)
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. KlaroFin setzt den Steuersatz auf 0 % und ergänzt den vorgeschriebenen Hinweis auf §19 UStG. Überschreitest du später die Umsatzgrenze, wechselst du mit wenigen Klicks zur Regelbesteuerung.
E-Rechnung inklusive: XRechnung & ZUGFeRD
Seit 2025 gilt im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht. KlaroFin erstellt und liest XRechnung und ZUGFeRD direkt – du brauchst keine Zusatzsoftware. Was die Pflicht konkret bedeutet, liest du im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.
Vom Angebot bis zur Mahnung
Ein Programm für den ganzen Ablauf: Aus einem Angebot wird per Klick eine Rechnung, offene Posten behältst du im Blick und das Mahnwesen erinnert säumige Kunden in mehreren Mahnstufen – mit deinen eigenen Texten.
Das steckt drin
- Rechnungen & Angebote mit eigenen Vorlagen
- E-Rechnung erstellen und einlesen (XRechnung, ZUGFeRD)
- Kleinunternehmer-Modus (§19 UStG) mit 0 % USt
- Automatisiertes Mahnwesen mit mehreren Mahnstufen
- Ausgaben & Belege erfassen – auch per Foto
- GoBD-konform: Festschreibung & Stornorechnung
- Server in der EU, DSGVO-konform
Jetzt 14 Tage kostenlos testen
Probiere KlaroFin unverbindlich aus – alle Funktionen, keine automatische Kostenfalle. In wenigen Minuten ist deine erste Rechnung geschrieben.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Ist KlaroFin für Kleinunternehmer nach §19 UStG geeignet?
Ja. KlaroFin ist auf die Kleinunternehmerregelung ausgelegt: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer (0 %) aus, der vorgeschriebene Hinweis auf §19 UStG wird ergänzt. Überschreitest du später die Umsatzgrenze, kannst du zur Regelbesteuerung wechseln.
Kann ich mit KlaroFin E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) erstellen?
Ja. KlaroFin erstellt und liest XRechnung und ZUGFeRD – ohne Zusatzsoftware. Damit erfüllst du die seit 2025 geltende E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich.
Sind meine Rechnungen GoBD-konform?
Ja. Festgeschriebene Rechnungen sind unveränderbar archiviert und fortlaufend nummeriert – wie es die GoBD verlangen. Muss etwas korrigiert werden, erstellst du eine Stornorechnung; das Original bleibt unverändert erhalten.
Was kostet das Rechnungsprogramm und kann ich es testen?
Du testest KlaroFin 14 Tage kostenlos und unverbindlich – ohne automatische Kostenfalle. Alle Funktionen sind im Test enthalten, sodass du Rechnungen, E-Rechnung und Mahnwesen in Ruhe ausprobieren kannst.